Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
3 www kunststoffmagazin de Unternehmen sollten niemandem Schaden zufügen und die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sollte eigentlich zu der Sorte Selbstverständlichkeit gehören die gar nicht in Frage gestellt wird Aber so einfach ist es leider nicht Und so wurde in jahrelangen Verhandlungen das EU-Lieferkettengesetz ausgehandelt Es soll sicherstellen dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen die Risiken für Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten identifizieren und bei Problemen Gegenmaßnahmen ergreifen Andernfalls drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen Die EU-Richtlinie ginge über das bereits geltende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus Denn danach wären nicht nur Unternehmen ab 1 000 Mitarbeiter innen sondern schon ab 500 Beschäftigten betroffen In der deutschen Gesetzgebung müssen nur die direkten Zulieferer betrachtet werden in der EU-Richtlinie sollen alle Geschäftsbeziehungen erfasst werden also auch die Zulieferer der Zulieferer und deren Zulieferer Da ist man dann eventuell schnell bei Haftungsrisiken die sich schlecht kontrollieren lassen gleichzeitig droht ein Mindestbußgeld von 5 Prozent des Umsatzes Aber lassen sich in der Realität wirklich alle Stufen der Lieferketten global kontrollieren? Sicher Unternehmen kennen ihre Lieferketten in der Regel und pflegen eine enge Geschäftsbeziehung zu ihren Lieferanten Aber reichen diese Beziehungen bis zum Lieferanten des Rohstoffs oder müssten die Firmen mit Inkrafttreten des Gesetzes plötzlich tausende Geschäftspartner durchleuchten? Andererseits sind schlechte soziale und ökologische Bedingungen in den Zulieferfabriken auch Risiken für das eigene Geschäft Hinzu kommt dass Menschenrechte und Umwelt dort am meisten Schutz bedürfen wo es am schlechtesten um sie bestellt ist und das ist leider häufig am Beginn der Lieferkette Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und einen Übergang von der Freiwilligkeit zur Sorgfaltspflicht zu schaffen könnte auch der erste Schritt in die richtige Richtung sein Menschen vor der Profitgier von manchen Unternehmen zu schützen Wie beim Arbeitsund Verbraucherschutz Dann aber wiederum stellen sich die Fragen Ist die Einhaltung von Menschenrechten tatsächlich Aufgabe von Unternehmen oder nicht vielmehr die von Staaten und Politik? Und würde das EU-Lieferkettengesetz in erster Linie Menschenrechtsstandards in der globalen Wirtschaft stärken oder tatsächlich für mehr bürokratischen Aufwand als für Umweltschutz zu sorgen? Die Abstimmung über das Gesetz ist bekanntermaßen verschoben und ob es gut war für Deutschlands Glaubwürdigkeit eine europäische Regelung so derartig kurzfristig zu verhindern bleibt fragwürdig Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören Skandal oder berechtigte Zweifel? Annina Schopen Chefredakteurin aschopen@wekabusinessmedien de Editorial